Inhaltsverzeichnis
- Was ist überhaupt das Erbrecht?
- Das eigenhändige Testament
- Der Erbvertrag – die verbindlichste Form der Nachlassregelung
- Wichtige Inhalte einer Nachlassregelung
- Aufbewahrung und Registrierung des Testaments
- Widerruf und Änderung von letztwilligen Verfügungen
- Pflichtteile und Enterbung
- Erbschaftssteuer und Freibeträge
- Das Erbrecht in Lübz – so bereitest du dich vor
Der Tod gehört zum Leben dazu, dennoch beschäftigen sich viele nur ungern mit diesem Thema. Dabei ist es wichtig, frühzeitig den eigenen Nachlass zu regeln, um die Hinterbliebenen im Trauerfall nicht zusätzlich zu belasten. In Lübz gibt es verschiedene Möglichkeiten, den letzten Willen rechtssicher festzuhalten und so für klare Verhältnisse zu sorgen. Dieser Artikel erklärt dir alles Wissenswerte rund um das Erbrecht in Lübz.
Was ist überhaupt das Erbrecht?
Das Erbrecht regelt, was nach dem Tod einer Person mit deren Vermögen passiert. Es legt fest, wer in welcher Reihenfolge und zu welchen Anteilen erbt. Grundsätzlich gilt dabei die sogenannte gesetzliche Erbfolge: Hat der Verstorbene keine abweichenden Verfügungen getroffen, erben zunächst Ehepartner und Kinder, dann die weiteren Verwandten nach einem festgelegten Schema.
Wer zu Lebzeiten selbst bestimmen möchte, an wen das eigene Vermögen später einmal gehen soll, hat dafür verschiedene Möglichkeiten. Die gängigsten sind das Testament und der Erbvertrag. Mit ihnen kannst du die gesetzliche Erbfolge ganz oder teilweise außer Kraft setzen und deinen Nachlass nach deinen persönlichen Wünschen regeln.
Das eigenhändige Testament
Die einfachste und häufigste Form der Nachlassregelung ist das eigenhändige Testament. Wie der Name schon sagt, wird es komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich, allerdings musst du einige Formvorschriften beachten:
- Das Testament muss von Anfang bis Ende mit der Hand geschrieben sein, Computerausdrucke oder Vordrucke sind ungültig.
- Es muss eigenhändig mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein.
- Ort und Datum der Erstellung sollten angegeben werden, um die Aktualität zu belegen.
- Der letzte Wille sollte klar und eindeutig formuliert sein, um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.
Es ist sinnvoll, das Testament an einem sicheren Ort aufzubewahren und einer Vertrauensperson von der Existenz zu erzählen. So stellst du sicher, dass es im Erbfall auch gefunden und berücksichtigt wird. Eine Möglichkeit ist auch, das Testament beim Nachlassgericht in Lübz zu hinterlegen. Dort wird es sicher verwahrt und im Todesfall an die Erben herausgegeben.
Der Erbvertrag – die verbindlichste Form der Nachlassregelung
Noch mehr Rechtssicherheit als das Testament bietet der Erbvertrag. Er wird vor einem Notar geschlossen und ist damit die verbindlichste Form, seinen letzten Willen festzuhalten. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen wieder aufgehoben werden.
Ein Erbvertrag bietet sich vor allem an, wenn du deinen Nachlass sehr detailliert regeln möchtest oder wenn besondere Umstände vorliegen, etwa bei Patchwork-Familien oder wenn behinderte Angehörige abgesichert werden sollen. Der Notar berät dich ausführlich zu allen rechtlichen Fragen und sorgt dafür, dass der Vertrag eindeutig und rechtssicher formuliert wird.
Wichtige Inhalte einer Nachlassregelung
Egal ob du ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen möchtest – folgende Punkte solltest du dabei bedenken und möglichst klar regeln:
- Wer soll was erben? Lege fest, welche Personen oder Institutionen in welcher Höhe begünstigt werden sollen.
- Welche Gegenstände sollen an wen gehen? Wenn du bestimmte Wertgegenstände oder Immobilien gezielt vererben möchtest, solltest du dies ausdrücklich benennen.
- Wer soll Testamentsvollstrecker sein? Es ist sinnvoll, eine Person zu bestimmen, die deinen letzten Willen umsetzt und die Verteilung des Erbes überwacht.
- Wie soll im Streitfall verfahren werden? Bestimme jemanden, der im Konfliktfall zwischen den Erben vermittelt, etwa einen Anwalt oder Notar deines Vertrauens.
- Was soll mit digitalem Erbe passieren? Auch für Social-Media-Accounts, Onlinespeicher und Co. solltest du Regelungen treffen.
Je präziser du deinen Nachlass regelst, desto geringer ist die Gefahr von Streitigkeiten unter den Erben. Ein erfahrener Anwalt oder Notar kann dich dabei unterstützen, alle relevanten Punkte zu berücksichtigen und rechtssicher zu formulieren.
Aufbewahrung und Registrierung des Testaments
Damit dein letzter Wille im Erbfall auch tatsächlich berücksichtigt wird, ist es wichtig, dass das Testament gefunden und als rechtsgültig erkannt wird. Du hast verschiedene Möglichkeiten, dein Testament sicher aufzubewahren:
- Zuhause an einem sicheren Ort (feuerfester Tresor, Bankschließfach)
- Bei einer Vertrauensperson
- Bei einem Notar
- Beim Nachlassgericht
Insbesondere bei einem eigenhändigen Testament ist es sinnvoll, zusätzlich eine Vertrauensperson über die Existenz und den Aufbewahrungsort zu informieren. So stellst du sicher, dass das Dokument im Erbfall gefunden wird.
Eine weitere Möglichkeit ist die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Dort wird auf Antrag vermerkt, dass du eine letztwillige Verfügung errichtet hast und wo diese hinterlegt ist. Im Todesfall können die Erben dann beim zuständigen Nachlassgericht die Herausgabe des Testaments erwirken. Die Registrierung ist gebührenpflichtig, gibt aber zusätzliche Sicherheit, dass dein letzter Wille auch tatsächlich vollstreckt wird.
Widerruf und Änderung von letztwilligen Verfügungen
Bis zum Eintritt des Erbfalls kannst du dein Testament oder deinen Erbvertrag jederzeit ändern oder komplett widerrufen. Für einen Widerruf genügt die Vernichtung des alten Dokuments. Möchtest du deine letztwillige Verfügung ändern, solltest du ein komplett neues Testament aufsetzen und das alte für ungültig erklären. So vermeidest du widersprüchliche Regelungen und Unklarheiten im Erbfall.
Bedenke auch, dass einige Lebensereignisse automatisch zur Unwirksamkeit eines Testaments führen, etwa Scheidung oder Wiederverheiratung. Hier ist es sinnvoll, zeitnah zu prüfen, ob die bisherige Regelung noch deinem Willen entspricht und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht kann dich dabei unterstützen.
Pflichtteile und Enterbung
Das Gesetz sieht vor, dass enge Angehörige, also Ehepartner, Kinder und Eltern, einen Mindestanteil am Erbe erhalten. Diese sogenannten Pflichtteilsansprüche bestehen unabhängig vom Willen des Erblassers. Selbst wenn du deine Angehörigen nicht oder nur zu einem geringen Teil bedenken möchtest, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil.
Eine Enterbung von Pflichtteilsberechtigten ist nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer Straftat gegen den Erblasser oder bei beharrlicher Pflichtverletzung. Die Enterbungsgründe müssen im Testament ausdrücklich angegeben werden. Im Zweifelsfall kann eine Enterbung vor Gericht angefochten werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann dich beraten, ob eine Enterbung in deinem Fall möglich und sinnvoll ist.
Erbschaftssteuer und Freibeträge
Auch der Staat profitiert vom Erbfall: Auf Erbschaften und Schenkungen wird Erbschaftssteuer erhoben. Wie hoch der Steuersatz ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und von der Höhe des Erbes ab. Je näher der Verwandtschaftsgrad und je geringer das Erbe, desto niedriger die Steuer.
Für jede Steuerklasse gibt es Freibeträge, bis zu denen keine Erbschaftssteuer anfällt. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro und alle weiteren Erben von 20.000 Euro. Darüber hinaus können Erben unter bestimmten Voraussetzungen Vergünstigungen für Betriebsvermögen, selbstgenutztes Wohneigentum oder Hausrat geltend machen.
Angesichts der hohen Freibeträge für enge Verwandte ist die Erbschaftssteuer für die meisten Menschen kein Problem. In besonderen Fällen, etwa bei sehr großen Vermögen oder wenn viele nicht verwandte Personen erben, kann eine frühzeitige Steuerplanung mit einem Experten aber durchaus sinnvoll sein.
Das Erbrecht in Lübz – so bereitest du dich vor
Auch wenn die wenigsten Menschen gerne über den Tod nachdenken: Mit einer frühzeitigen Nachlassregelung sorgst du für klare Verhältnisse und nimmst deinen Erben eine große Bürde ab. Ein Testament oder Erbvertrag schafft Transparenz und vermeidet Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen.
In Lübz findest du verschiedene Ansprechpartner, die dich bei deiner Nachlassplanung unterstützen. Fachanwälte für Erbrecht und Notare beraten dich zu allen rechtlichen Fragen und helfen dir, deinen letzten Willen rechtssicher zu formulieren. Auch die örtlichen Banken und Sparkassen bieten oft Informationen und Serviceleistungen rund um die Nachlassregelung an.
Letztlich ist es nie zu früh, sich mit seinem Nachlass zu beschäftigen. Je eher du die Dinge in die Hand nimmst, desto größer ist dein Gestaltungsspielraum. Und du hast die Gewissheit, dass alles so geregelt ist, wie du es dir wünschst – für ein gutes Gefühl zu Lebzeiten und einen würdevollen letzten Weg.
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