Erbrecht, Recht, Gesetz, Erbe, Testament, Dokumente, Anwalt, Richter
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Erbrecht in Steinheim – So sicherst du rechtzeitig dein Vermächtnis

Ein Ratgeber mit Unterstützung der Fachanwälte aus Steinheim

Jeder Mensch hat den Wunsch, für die Zeit nach dem eigenen Tod vorzusorgen und die Angehörigen bestmöglich abzusichern. Das Erbrecht bietet dafür wichtige Instrumente, die es erlauben, den Nachlass nach den persönlichen Vorstellungen zu regeln und zu verteilen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die zentralen Aspekte des Erbrechts und zeigt auf, welche Möglichkeiten es in Steinheim gibt, den eigenen Nachlass rechtssicher zu gestalten.

Was regelt das Erbrecht?

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und befasst sich mit allen Fragen rund um die Übertragung des Vermögens eines Verstorbenen auf die Erben. Es legt fest, wer in welchem Umfang erbt und wie der Nachlass unter den Erben aufgeteilt wird. Dabei gilt grundsätzlich die sogenannte gesetzliche Erbfolge, die eintritt, wenn der Erblasser keine abweichenden Regelungen getroffen hat.

Die gesetzliche Erbfolge sieht folgende Reihenfolge der Erben vor:

  1. Ehepartner und Kinder
  2. Eltern und Geschwister
  3. Großeltern
  4. Entferntere Verwandte

Innerhalb der jeweiligen Ordnung wird der Nachlass zu gleichen Teilen auf die Erben aufgeteilt. Der Ehepartner erbt zusätzlich zu seinem Anteil auch noch den sogenannten Ehegattenvoraus, also beispielsweise die Möbel und den Hausrat.

Wie kann man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen?

Möchte man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und selbst festlegen, wer was erben soll, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Die bekannteste ist das Testament, mit dem der Erblasser individuelle Verfügungen über seinen Nachlass treffen kann. Dazu gehören beispielsweise die Einsetzung von Erben, die Festlegung von Vermächtnissen oder der Ausschluss einzelner Personen von der Erbfolge.

Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Erblasser testierfähig ist, also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein und sollte mit Ort und Datum versehen werden.

Eine weitere Möglichkeit, den Nachlass zu regeln, ist der Erbvertrag. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Erblasser und einer anderen Person, in dem verbindliche Vereinbarungen über den Nachlass getroffen werden. Ein Erbvertrag bietet ein hohes Maß an Rechtssicherheit, da er nur in beiderseitigem Einvernehmen wieder aufgehoben werden kann.

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Wann ist es sinnvoll, ein Testament zu verfassen?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, ein Testament zu verfassen, wenn man spezielle Wünsche für die Verteilung des Nachlasses hat, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • man nicht verheiratet ist und den Partner absichern möchte
  • man Kinder aus früheren Beziehungen hat und diese berücksichtigen möchte
  • man einzelne Personen gezielt bedenken oder von der Erbfolge ausschließen möchte
  • man bestimmte Vermögenswerte, wie z.B. ein Unternehmen oder eine Immobilie, an eine bestimmte Person übertragen möchte
  • man gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen bedenken möchte

Auch wenn man keine besonderen Regelungen treffen möchte, kann ein Testament sinnvoll sein, um Unklarheiten und Streit unter den Erben vorzubeugen. Durch ein klares und eindeutiges Testament schafft man Klarheit über seinen letzten Willen und erleichtert den Hinterbliebenen die Abwicklung des Nachlasses.

Was gilt es beim Verfassen eines Testaments zu beachten?

Beim Verfassen eines Testaments gibt es einige formale und inhaltliche Punkte zu beachten, um die Gültigkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten:

  • Das Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Maschinell erstellte Testamente sind nur gültig, wenn sie notariell beurkundet sind.
  • Der Erblasser muss voll geschäftsfähig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
  • Das Testament sollte mit Ort und Datum versehen sein, um die Aktualität zu dokumentieren.
  • Die Formulierungen sollten klar und eindeutig sein, um Interpretationsspielraum zu vermeiden.
  • Pflichtteile für enge Familienangehörige müssen berücksichtigt werden, sofern kein Pflichtteilsverzicht vorliegt.
  • Bei der Einsetzung von Erben sollte die genaue Erbquote angegeben werden.
  • Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsanordnungen sollten präzise beschrieben werden.
  • Es empfiehlt sich, das Testament von Zeit zu Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Um sicherzustellen, dass das Testament den rechtlichen Anforderungen genügt und den eigenen Vorstellungen entspricht, kann es sinnvoll sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch einen Notar oder einen spezialisierten Anwalt.

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Der digitale Nachlass – ein oft vergessenes Thema

Ein Aspekt, der bei der Nachlassplanung oft vergessen wird, ist der digitale Nachlass. Dazu gehören alle digitalen Daten und Accounts, die man im Laufe seines Lebens angesammelt hat, z.B. Social-Media-Profile, E-Mail-Konten, Online-Speicher oder Kundenkonten bei Online-Diensten.

Um zu vermeiden, dass diese Daten nach dem eigenen Tod in falsche Hände geraten oder einfach verloren gehen, ist es wichtig, auch für den digitalen Nachlass Vorsorge zu treffen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Eine Liste mit allen relevanten Accounts und Zugangsdaten erstellen und an einem sicheren Ort hinterlegen, z.B. beim Notar oder in einem Bankschließfach.
  • Eine Vertrauensperson benennen, die sich im Todesfall um die Abwicklung der digitalen Angelegenheiten kümmert.
  • In einem Testament oder einer Vorsorgevollmacht Regelungen für den Umgang mit dem digitalen Nachlass treffen.
  • Spezielle Dienste für die Vererbung digitaler Inhalte nutzen, z.B. Passwort-Manager mit Vererbungsfunktion oder digitale Nachlassdepots.

Welche Lösung die richtige ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und der Menge der vorhandenen Daten ab. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Erbschaftssteuer – was gilt es zu beachten?

Ein wichtiger Punkt bei der Nachlassplanung ist auch die Erbschaftssteuer, die auf den Erwerb von Todes wegen erhoben wird. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Wert des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei gilt: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis und je geringer der Wert des Erbes, desto höher sind die persönlichen Freibeträge.

Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder von 400.000 Euro. Bei allen anderen Erben liegen die Freibeträge deutlich niedriger, bei entfernteren Verwandten und Nicht-Verwandten beispielsweise bei nur 20.000 Euro. Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, muss versteuert werden, wobei der Steuersatz mit steigendem Erbe ebenfalls ansteigt.

Es gibt aber auch Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die rechtzeitige Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, z.B. durch Schenkungen.
  • Die Ausnutzung von steuerlichen Begünstigungen, z.B. bei der Vererbung von Betriebsvermögen oder selbstgenutzten Immobilien.
  • Die Verteilung des Vermögens auf mehrere Erben, um die persönlichen Freibeträge optimal auszunutzen.
  • Die Berücksichtigung von Steuerfreibeträgen und -ermäßigungen, z.B. für Hausrat oder Kunstgegenstände.

Um die steuerlichen Aspekte der Nachlassplanung optimal zu berücksichtigen, empfiehlt es sich, frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. So lässt sich die Erbschaftssteuer auf ein Minimum reduzieren und mehr vom Vermögen an die Liebsten weitergeben.

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Testament und Vorsorgevollmacht – wie die Angehörigen unterstützt werden

Neben der reinen Nachlassplanung gibt es noch weitere Möglichkeiten, um die Angehörigen für den Ernstfall abzusichern und zu entlasten. Dazu gehören insbesondere die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.

Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen man im Fall der Entscheidungsunfähigkeit wünscht oder ablehnt. Das gibt den Angehörigen Sicherheit und nimmt ihnen die Bürde, in einer ohnehin schon schwierigen Situation weitreichende Entscheidungen treffen zu müssen.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer oder mehreren Vertrauenspersonen, im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit wichtige Angelegenheiten zu regeln, z.B. Bankgeschäfte, Behördengänge oder die Verwaltung von Vermögen. Auch hier werden die Angehörigen entlastet und können sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren.

Beide Dokumenten sollten sorgfältig erstellt und mit den Angehörigen besprochen werden. Sie sollten an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahrt und regelmäßig aktualisiert werden. Eine Kombination aus Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bietet den optimalen Schutz und die bestmögliche Unterstützung für die Hinterbliebenen.

Die richtige Unterstützung beim Thema Erbrecht finden

Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche und steuerliche Fallstricke birgt. Um den eigenen Nachlass optimal zu regeln und die Angehörigen bestmöglich abzusichern, ist es daher oft sinnvoll, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In Steinheim gibt es verschiedene Anlaufstellen für Fragen rund um das Erbrecht:

  • Notare sind die Experten für die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Sie beraten individuell und beurkunden die fertigen Dokumente, um deren Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Erbrecht bieten umfassende Beratung zu allen rechtlichen Aspekten der Nachlassplanung, von der Testamentsgestaltung bis zur Durchsetzung von Erbansprüchen.
  • Steuerberater unterstützen bei der steueroptimalen Gestaltung des Nachlasses und bei der Berechnung und Abwicklung der Erbschaftssteuer.
  • Banken und Finanzdienstleister bieten spezielle Dienstleistungen rund um das Thema Vererben an, z.B. die Verwahrung von Testamenten oder die Einrichtung von Stiftungen.

Welche Form der Unterstützung die richtige ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und der Komplexität des Nachlasses ab. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich frühzeitig und umfassend beraten zu lassen, um die bestmögliche Lösung für sich und seine Angehörigen zu finden.

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Mit der richtigen Nachlassplanung Vorsorge treffen und Sicherheit schaffen

Das Erbrecht mag auf den ersten Blick ein trockenes und unangenehmes Thema sein, doch es lohnt sich, sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Denn wer rechtzeitig Vorsorge trifft und seinen Nachlass sorgfältig plant, schafft Klarheit und Sicherheit für sich und seine Angehörigen.

Mit einem Testament oder Erbvertrag kann man selbst bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod passiert und an wen es verteilt wird. Durch eine umsichtige Gestaltung lässt sich die Steuerlast reduzieren und mehr vom Erbe an die Liebsten weitergeben. Und mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stellt man sicher, dass die eigenen Wünsche respektiert werden und die Angehörigen im Ernstfall entlastet sind.

Wichtig ist, dass man sich nicht scheut, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Experten in Steinheim unterstützen dabei, die passende Lösung für die individuellen Bedürfnisse zu finden und alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. So gelingt es, den eigenen Nachlass optimal zu regeln und für die Zeit nach dem eigenen Tod vorzusorgen – für sich selbst und für die Menschen, die einem am Herzen liegen.

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