Erste Kieler Beerdigungskasse , VVaG
Kontaktinformationen
Kronshagener Weg 8
24103 Kiel · Exerzierplatz DE

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Öffnungszeiten
Tag | Zeit | Hinweis |
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Montag | 08:00-17:00 | |
Dienstag | 08:00-17:00 | |
Mittwoch | 08:00-17:00 | |
Donnerstag | 08:00-17:00 | |
Freitag | 08:00-17:00 | |
Samstag | geschlossen | |
Sonntag | geschlossen | |
Feiertags | geschlossen |
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Beschreibung
Nähere Informationen zum Thema Bestattungsvorsorge in Kiel erhalten Sie auch auf unserer Ratgeberseite.
Niemand spricht darüber, aber es betrifft jeden: Was passiert nach meinem Sterbefall? Wer sorgt für eine würdevolle Bestattung?
Eine Bestattung mit Sarg, Friedhofsgebühren und Zeitungsanzeigen verursacht hohe Kosten und trifft die Hinterbliebenen plötzlich und unvorbereitet. Denn seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 01.01.2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr aus.
Schaffen Sie für sich und Ihre Angehörigen die Sicherheit, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist.
Die Erste Kieler Beerdigungskasse bietet Ihnen eine Versicherung, mit der Sie bereits heute Ihre Bestattungskosten abdecken können. Überlassen Sie ein würdevolles Begräbnis nicht dem Zufall und sorgen Sie jetzt vor.
Was ist Sterbegeld?
Sterbegeld ist eine Versicherungsleistung, die zur Deckung aller Beerdigungskosten (Sarg, Beisetzung, Friedhofsgebühren, Zeitungsanzeige) dient.
Wie hoch ist das Sterbegeld der Ersten Kieler Beerdigungskasse?
Das Sterbegeld beträgt bis zu 5.000 Euro. Das reicht aus, um nach derzeitigem Stand die Kosten einer würdevollen Bestattung zu decken.
Wer kann diese Versicherung abschließen?
Jeder Mensch bis zum vollendeten 70. Lebensjahr kann eine Sterbegeldversicherung bei der Ersten Kieler Beerdigungskasse abschließen.
Wie hoch sind die monatlichen Beiträge?
Die monatlichen Beiträge sind abhängig von der Versicherungssume und dem Eintrittsalter. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und rufen Sie uns an.
Verändern sich die Beiträge mit Vertragsdauer?
Nein. Die Beiträge bleiben lebenslang gleich.
Ist ein ärztliches Attest beim Abschluss des Vertrages notwendig?
Nein. Sie brauchen grundsätzlich kein ärztliches Attest vorlegen.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt nach dem Tod der versicherten Person - schnell und unkompliziert innerhalb weniger Tage.
Kann ich Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja. die Versicherungsbeiträge sind als Vorsorgeaufwendung steuerbegünstigt.
Seit über hundert Jahren vertrauen nicht nur Menschen in Kiel der Ersten Kieler Beerdigungskasse - eine der größten unabhängigen Sterbekassen in Norddeutschland.
Die Erste Kieler Beerdigungskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Mit Vertragsabschluss sind Sie gleichzeitig Mitglied und können auf dem Versicherungsverein Einfluss nehmen. Die erzielten Überschüsse des Versicherungsvereins kommen ausschließlich den Mitgliedern zugute - also auch Ihnen.