Kalusniak , Carina
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Schwarzburger Str. 10
12687 Berlin · Marzahn DE

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Frau Kalusniak hat mich bei meiner Scheidung sehr gut vertreten und auch das Wohl unserer Kinder in den Vordergrund gestellt. Daher empfehle ich sie sehr gerne weiter.
Ich bin sehr gut von Frau Rechtsanwältin Kalusniak vorm Arbeitsgericht vertreten worden.
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Öffnungszeiten
Tag | Zeit | Hinweis |
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Nach Vereinbarung |
Beschreibung
Ich berate und vertrete Sie gerne in den folgenden Rechtsgebieten:
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aufgrund der teilweise kurzen Fristen im Arbeitsrecht ist es stets empfehlenswert eine/n Rechtsanwalt/in zu kontaktieren. So kann beispielsweise eine Kündigung nur innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angefochten werden.
- Kündigungsschutz
- Lohn
- Arbeitsverträge
- Abmahnungen
- Arbeitszeugnisse
Betreuungsrecht ist ein stark an Bedeutung gewinnendes Rechtsgebiet. Eine gesetzliche Betreuung wird durch das zuständige Betreuungsgericht eingerichtet, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Das bedeutet, dass die betroffene volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann (§ 1896 Abs. 1 BGB). Andere Hilfe darf nicht ersichtlich bzw. nicht ausreichend sein. Eine Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise bestellt, für die eine Betreuung notwendig ist (§ 1896 BGB).
Mögliche Aufgabenkreise sind: Wohnungsangelegenheiten, Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung.
In den Aufgabenkreisen vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB). Der Betreute wird durch die Einrichtung einer Betreuung weder entmündigt noch geschäftsunfähig. Der Betreute kann folglich neben dem Betreuer noch rechtsgeschäftlich handeln. Lediglich im Fall der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903 BGB) bedarf der Betreute zur Abgabe einer Willenserklärung in dem betreffenden Aufgabenkreis der vorherigen Einwilligung seines Betreuers.
- Betreuungsführung/Betreuungsanordnung, Betreuungsanregung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Familienrecht:Eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur emotional sehr belastend, sondern hat auch vielfältige Auswirkungen auf die Betroffenen. So streiten sich viele Paare um das Sorgerecht und den Umgang mit den gemeinsamen Kindern. Darüber hinaus sind oftmals finanzielle Angelegenheiten wie beispielsweise Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt zu klären.
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Scheidung
- Unterhalt, Versorgungsausgleich
Meine weiteren Aufgabenbereiche sind das allgemeine Zivilrecht: Schadensersatzrecht, Vertragsrecht.